Kosten

Die Höhe der jeweiligen Notarkosten ist bundeseinheitlich im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt und damit zwingend vorgeschrieben, d.h. unterschiedliche Kostenrechnung von Notaren innerhalb Deutschlands gibt es nicht bzw. darf es nicht geben.


In der Regel gilt: Je höher der Gegenstandswert der Beurkundung ist, desto höher sind auch die Notarkosten.
Notarkostenbeispiele finden Sie auf der Internetseite der Bundesnotarkammer
www.notar.de.


Mit den gesetzlich vorgeschriebenen Notarkosten sind auch die gesamten beratenden Tätigkeiten des Notars - und zwar unabhängig davon, wie umfangreich diese sind - abgegolten. Das bedeutet konkret, dass z.B. ein oder auch mehrere zur Vorbereitung und Aufklärung über die Rechtslage durchgeführte Besprechungstermine nicht gesondert abgerechnet werden. Ebenfalls zu beachten ist, dass die vorherige Einschaltung eines Rechtsanwalts vielfach nicht erforderlich ist, da der Notar Spezialist auf seinem Gebiet ist und er ohne gesonderte Kosten auch die erforderlichen (überflüssigerweise häufig vom Rechtsanwalt vorgefertigten) Entwürfe erstellt. Kommt es dann allerdings nicht zu einer Beurkundung, müssen die Kosten des Entwurfes getragen werden.

Bearbeitungszeit

Allgemein erfolgt die Bearbeitung der einzelnen Geschäftsvorgänge so schnell wie möglich. Beurkundung- und/oder Beglaubigungstermine können relativ kurzfristig vergeben werden. Wie lange dann die Abwicklung zum Beispiel eines Kaufvertrages dauert, hängt nicht nur von uns, sondern auch von dem betreffenden Grundbuchamt, den abzulösenden Banken und sonstigen Stellen ab, die zur Vertragsabwicklung angeschrieben werden müssen. Im Regelfall ist eine Fälligstellung des Kaufpreises nach ca. sechs Wochen möglich.


Der Notar beurkundet nicht nur den entsprechenden Vertrag, sondern er berät auch über die Rechtslage und darüber, wie der Vertrag am sinnvollsten gestaltet werden kann. In komplexeren Fällen bieten sich daher ein oder mehrere zur Vorbereitung und Aufklärung über die Rechtslage dienende Besprechungstermine an. In einfach gelagerten Fällen reicht es, wenn Sie uns schriftlich oder telefonisch beauftragen. Gerne können Sie

dafür auch unsere Formulare benutzen.

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